Dr. Stefan König
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Geboren 1955 in Saarbrücken
Seit 1985 Rechtsanwalt in Berlin
Promotion 1986
Seit 1987 in Sozietät mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht
Von 1990 bis 1996 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin
Von 1996 bis 2002 Mitglied des Vorstandes der Vereinigung Berliner Strafverteidiger (Leiter der Redaktion der Rechtsprechungsdatenbank von www.strafverteidiger-berlin.de)
Von Januar 2003 bis Januar 2006 1. Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Seit 1995 Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
Seit Januar 2006 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
Seit 2009 Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins
Tätigkeitsschwerpunkte:
Strafverteidigung, auch in Steuerstrafsachen
Urheber- und
Medienrecht
Rechtsanwalt Dr. König wurde in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren des Bundes und einzelner Länder als Sachverständiger gehört
-
durch den Innenausschuss und durch den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages (zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, zur Kronzeugenregelung, zur Verständigung in Strafsachen, zur Reform des Untersuchungshaftrechts und zur Reform der Wiederaufnahme im Strafverfahren) sowie
-
durch den Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz) und
-
durch das Abgeordnetenhaus von Berlin (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz)
Auszeichnungen und Funktionen
1987 Ernst-Reuter-Preis der Freien Universität Berlin
2003 Alsberg-Preis der Deutschen Strafverteidiger
Rechtsanwalt Dr. König ist Mitautor des Kommentars zum
Gesamten Strafrecht, erschienen im Nomos-Verlag, des Münchner
Handbuchs Strafverteidigung sowie des Handbuchs zum Strafverfahren,
beide erschienen im Beck-Verlag.
Er ist Verfasser einer Vielzahl von Aufsätzen zu Fragen des Straf- und Strafverfahrensrechts, des anwaltlichen Berufsrechts sowie zu rechtshistorischen Themen.
