Dr. Stefan König

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Geboren 1955 in Saarbrücken

Seit 1985 Rechtsanwalt in Berlin

Promotion 1986

Seit 1987 in Sozietät mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht

Von 1990 bis 1996 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin

Von 1996 bis 2002 Mitglied des Vorstandes der Vereinigung Berliner Strafverteidiger (Leiter der Redaktion der Rechtsprechungsdatenbank von www.strafverteidiger-berlin.de) 

Von Januar 2003 bis Januar 2006 1. Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger

Seit 1995 Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins

Seit Januar 2006 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins

Seit 2009 Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins

 

Tätigkeitsschwerpunkte:

Strafverteidigung, auch in Steuerstrafsachen
Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Dr. König wurde in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren des Bundes und einzelner Länder als Sachverständiger gehört

  • durch den Innenausschuss und durch den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages (zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, zur Kronzeugenregelung, zur Verständigung in Strafsachen, zur Reform des Untersuchungshaftrechts und zur Reform der Wiederaufnahme im Strafverfahren) sowie

  • durch den Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz) und

  • durch das Abgeordnetenhaus von Berlin (zum Untersuchungshaftvollzugsgesetz)


Auszeichnungen und Funktionen

1987 Ernst-Reuter-Preis der Freien Universität Berlin

2003 Alsberg-Preis der Deutschen Strafverteidiger


Rechtsanwalt Dr. König ist Mitautor des Kommentars zum Gesamten Strafrecht, erschienen im Nomos-Verlag, des Münchner Handbuchs Strafverteidigung sowie des Handbuchs zum Strafverfahren, beide erschienen im Beck-Verlag.

Er ist Verfasser einer Vielzahl von Aufsätzen zu Fragen des Straf- und Strafverfahrensrechts, des anwaltlichen Berufsrechts sowie zu rechtshistorischen Themen.