
Rechtsanwalt Dr. Stefan König

Geboren 1955 in Saarbrücken
Seit 1985 Rechtsanwalt in Berlin
Promotion 1986
Seit 1987 in Sozietät mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Seit 2001 Fachanwalt für Strafrecht
Von 1990 bis 1996 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin Von 1996 bis 2002 Mitglied des Vorstandes der Vereinigung Berliner Strafverteidiger (Leiter der Redaktion der Rechtsprechungsdatenbank von www.strafverteidiger-berlin.de) Von Januar 2003 bis Januar 2006 1. Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Seit 1995 Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.
Seit Januar 2006 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.
Zahlreiche Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht sowie zu rechtsgeschichtlichen Themen
Auszeichnungen:
1987 Ernst-Reuter-Preis der Freien Universität Berlin
2003 Alsberg-Preis der Deutschen Strafverteidiger
Tätigkeitsschwerpunkte:
Strafverteidigung, auch in Steuerstrafsachen
Urheber- und Medienrecht
|